Stellungnahme vom 09. Dez 2024

Bebauungsplan Hm 02 „Feuerwehrgerätehaus Kuckucksweg"

Bebauungsplan Hm 02 „Feuerwehrgerätehaus Kuckucksweg

Der LSV steht der Planung eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für die Löschgruppen Rösberg und Hemmerich positiv gegenüber. Das ackerbaulich genutzte Plangebiet grenzt westlich an die Ortschaft Hemmerich und Rösberg und umfasst 0,6 ha. Davon entfallen ca. 4.500 m² auf das Grundstück des Feuerwehrgerätehauses. Etwa 1.500 m² sollen den neuen Ortsrand eingrünen.

1. Planungsrechtliche Situation:

Im gültigen Regionalplan wird das Plangebiet als allgemeiner Freiraum- und Agrarbereiche ausgewiesen. Angrenzend liegen laut Regionalplan bisher Flächen zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung sowie regionale Grünzüge.

Im Landschaftsplan Nr. 2 „Bornheim“ steht der Bebauungsplanbereich bis zur Rechtskraft des Bebauungsplans unter Landschaftsschutz.

2. Umweltbelange:

Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Photovoltaik usw. werden im Bebauungsplan als lokale Beiträge zur Abmilderung der Klimaerwärmung vorgeschrieben (Stadt Bornheim, Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung, Stand 17.05.2024, S. 10). Der LSV unterstützt solche Maßnahmen ausdrücklich.

Die Stadt Bornheim stellt in Übereinstimmung mit dem Kenntnisstand des LSV fest: „Im Rahmen von artenschutzrechtlichen Untersuchungen im Rahmen des Verfahrens liegen Erkenntnisse über potenzielle Vorkommen planungsrelevanter Arten im Umfeld vor. Hierbei handelt es sich um baumhöhlennutzende Fledermausarten der Kulturlandschaft und der Feldlerche. Nicht planungsrelevante Arten, wie z.B. der Teichfrosch, könnten die Fläche des Plangebietes als Wanderkorridor zwischen den Lebensräumen nutzen“ (Stadt Bornheim, Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung, Stand 17.05.2024, S. 12).

Auch wenn Natura 2000- und Naturschutzgebiete und schutzwürdige Biotope nicht betroffen sind, sind die von der Stadt angekündigte Umweltprüfung und ein daraus abgeleiteter Umweltbericht zwingend erforderlich (Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung, S. 11).

Ein Bodengutachten zur Beurteilung des „Schutzgutes Boden“ der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche ist von der Stadt dagegen nicht vorgesehen. Die Begründung der Stadtverwaltung, von einem Gutachten abzusehen, überzeugt nicht (Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung, S. 12: 8.1.3 Schutzgut Boden und Fläche).

Dagegen sind die Ergebnisse des Gutachtens zur Immissionsbelastung durch den Feuerwehrbetrieb für den LSV nachvollziehbar: „Im Zuge der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung wurde der Nachweis geführt, dass der geplante Betrieb des Feuerwehrgerätehauses aus schalltechnischer Sicht konfliktfrei mit den benachbarten Nutzungen erfolgen kann“ (Accon: Schalltechnische Untersuchung zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in der Ortschaft Hemmerich, S. 29).

LSV-Anregungen:

  • Die Versickerungsmöglichkeit unbelasteter Niederschlagswässer ist zu prüfen. Eine Vermutung reicht nicht aus (Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung, S. 11).
  • Es wird eine umfassende Umweltprüfung durchgeführt und ein darauf fußender Umweltbericht erstellt.
  • Ein Bodengutachten wird erstellt und nach Möglichkeiten gesucht, z.B. durch die Reduzierung der Flächen anderer Bauleitplanungen einen Ausgleich für die Landwirtschaft zu schaffen.

Schlussbemerkung:

Auch wenn der LSV die Notwendigkeit der Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses anerkennt, behalten wir uns eine endgültige Bewertung der Planung bis zur Vorlage der noch ausstehenden Unterlagen wie der Umweltprüfung und dem Umweltbericht vor.

Hier geht es zum Bebauungsplan auf der Webseite der Stadt Bornheim

Unsere Stellungnahme zur entsprechenden Änderung des Flächennutzungsplan finden Sie hier.