Stellungnahme vom 09. Dez 2024

15. Änderung des Flächennutzungsplanes in den Ortschaften Hemmerich und Rösberg

15. Änderung des Flächennutzungsplanes in Hemmerich und Rösberg

Der Bereich der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt zwischen Hemmerich und Rösberg im Westen dieser Ortschaften und umfasst 0,6 ha. In dem Bereich soll ein Feuerwehrgerätehaus für die Löschgruppen Hemmerich und Rösberg errichtet werden.

 

1. Ziel der FNP-Änderung:

Ziel der FNP-Änderung ist die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr zur Umsetzung des aktuellen städtischen Brandschutzbedarfsplans (Stadt Bornheim, 15. Änderung des Flächennutzungsplanes [FNP] in den Ortschaften Hemmerich und Rösberg: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung, 15.05.2024, S. 3 f.).

 

2. Umweltbelange:

Die Stadt Bornheim stellt in Übereinstimmung mit dem Kenntnisstand des LSV fest: „Im Rahmen von artenschutzrechtlichen Untersuchungen im Rahmen des Verfahrens liegen Erkenntnisse über potenzielle Vorkommen planungsrelevanter Arten im Umfeld vor. Hierbei handelt es sich um baumhöhlennutzende Fledermausarten der Kulturlandschaft und der Feldlerche. Nicht planungsrelevante Arten, wie z.B. der Teichfrosch, könnten die Fläche des Plangebietes als Wanderkorridor zwischen den Lebensräumen nutzen“ (15. Änderung des FNP in den Ortschaften Hemmerich und Rösberg: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung, 15.05.2024, S. 5).

Die folglich erforderliche Umweltprüfung und ein daraus abgeleiteter Umweltbericht werden angekündigt (15. Änderung des FNP in den Ortschaften Hemmerich und Rösberg: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung, 15.05.2024, S. 4), liegen aber noch nicht vor.

Ebenso fehlt ein Bodengutachten zur Beurteilung des „Schutzgutes Boden“ der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche. Die Argumentation der Stadtverwaltung überzeugt in diesem Punkt nicht (15. Änderung des FNP: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung, 15.05.2024, S. 5 f.).  

LSV-Anregungen:

  • Es wird eine umfassende Umweltprüfung durchgeführt und ein darauf fußender Umweltbericht erstellt.
  • Ein Bodengutachten wird erstellt und nach Möglichkeiten gesucht, z.B. durch die Reduzierung der Flächen anderer Bauleitplanungen einen Ausgleich für die Landwirtschaft zu schaffen.

Hier geht es zum Flächennutzungsplan auf der Webseite der Stadt Bornheim

Unsere Stellungnahme zum entsprechenden Bebauungsplan finden Sie hier.