Stellungnahme vom 04. Jun 2026
Bebauungsplan Hm 02 „Feuerwehrgerätehaus Kuckucksweg" in der Ortschaft Hemmerich
Öffentlichkeitsbeteiligung
Stellungnahme:
Der LSV steht der Planung eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für die Löschgruppen Rösberg und Hemmerich weiterhin positiv gegenüber. Das ackerbaulich genutzte Plangebiet grenzt westlich an die Ortschaft Hemmerich und Rösberg und umfasst 0,6 ha. Davon entfallen ca. 4.500 m² auf das Grundstück des Feuerwehrgerätehauses. Etwa 1.500 m² sollen den neuen Ortsrand eingrünen.
1. Planungsrechtliche Situation:
Im gültigen Regionalplan wird das Plangebiet als allgemeiner Freiraum- und Agrarbereiche ausgewiesen. Angrenzend liegen laut Regionalplan bisher Flächen zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung sowie regionale Grünzüge.
Im Landschaftsplan Nr. 2 „Bornheim“ steht der Bebauungsplanbereich bis zur Rechtskraft des Bebauungsplans unter Landschaftsschutz.
2. Umweltbelange:
Der LSV begrüßt die in der Textlichen Festsetzung des Bebauungsplan Hm 02 „Kuckucksweg“ genannten Dachbegrünung als Beitrag zur Abmilderung der Klimaerwärmung.
Wir bedauern, dass die Stadt unserer Stellungnahme vom 08.12.2024 bzgl. des Bodenschutzen nicht folgt. Bzgl. unserer Stellungnahme zur Versickerungsmöglichkeit von Regenwasser werden endgültige Festlegungen erst in der Baugenehmigungsplanung, also erst nach einer Beteiligungsmöglichkeit getroffen.
Der LSV begrüßt weiterhin die Aufstellung des Umweltberichts. Der geplante Ausgleich, die Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft und Lage und Umfang der CEF-Maßnahme für die Feldlerche erscheint vollständig und umfassend.
In diesem Zusammenhang möchten wir insbesondere auf S. 24 der Artenschutzrechtlichen Prüfung Stufe 2 (Büro Rietmann, 2025) „Minimierung der Störung durch Lichtemission (Teil: Betriebsbedingt)“ hinweisen. Damit insbesondere die festgesetzte Anlage einer Baumhecke an der nordöstlichen Grundstücksgrenze, die auch als Jagdhabitat für Fledermäuse dienen soll, ihre Wirkung entfalten kann, ist allgemein und in diesem Bereich besonders auf die Vermeidung unnötiger Lichtemissionen zu achten und nach Möglichkeit in der Baugenehmigungsplanung durch die im der Artenschutzrechtlichen Prüfung Stufe 2 beschriebenen Maßnahmen, festzusetzen.
LSV-Anregungen:
- Bzgl. der Auswahl des Saatgutes für die die Anlage des Saums, und des Wegrains schlagen wir eine Abstimmung mit der Biologischen Station Rhein-Sieg-Kreis vor. Hier könnte der Bezug von Wildblumen mit regionaler Provenienz organisiert werden. Zudem verfügt die Biologische Station Rhein-Sieg über regionale Obstbaumsorten, die in dem Zier- und Nutzgarten gepflanzt werden könnten.
- Allgemein regen wir an, an städtischen Gebäuden Möglichkeiten für Gebäudebrüter einzubauen, wie Fassadensteine für Mauersegler oder Haussperlinge, Dachüberstände für Mehlschwalben oder Spaltenquartiere für Fledermäuse.
Schlussbemerkung:
Der LSV sieht die Notwendigkeit der Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses. Wir hoffen, dass die o.g. Maßnahmen und Möglichkeiten zur Versickerung von Regenwasser und Vermeidung von Lichtemissionen im Baugenehmigungsverfahren festgesetzt werden.
Weiterführende Informationen
Die Unterlagen zum Bebauungsplan finden Sie auf der Webseite der Stadt Bornheim.
Siehe auch die Stellungnahme des LSV vom 09.12.2024.
zur Webseite Stadt Bornheim
