Stellungnahme vom 29. Jan 2023

Renaturierung des Breitbachs in Bornheim-Merten

Stellungnahme des LSV an den Rhein-Sieg-Kreis zur Renaturierung des Breitbachs (Lannerstraße am Rande des Bebauungsplans Me 18) in Bornheim-Merten

Renaturierung des Breitbachs in Bornheim-Merten

Der 2,5 km lange „Breitbach“ entspringt in der Höhenlage von Bornheim-Merten und mündet schließlich westlich von Bornheim-Sechtem in den „Mühlenbach“. Während der „Breitbach“ in Merten bis zum vorliegenden Planbereich an der Lannerstraße verrohrt ist, verläuft das Fließgewässer im Plangebiet größtenteils offen, aber stark begradigt als naturferner Wegeseitengraben. Er soll nun zwischen der „Bonn-Brühler-Straße (L183)“ im Westen und dem Regenüberlaufbauwerk „RÜB 5“ im Osten der Lannerstraße auf einer Strecke von ca. 140 m renaturiert werden. Dort schließt das Fließgewässer an den bereits im weiteren Verlauf renaturierten Bach an.

Einleitungen in das Gewässer sollen reduziert, Überschwemmungen vorgebeugt werden. Rohrleitungen im Planbereich werden nach Möglichkeit zurück gebaut. Im 5 m Abstand zu den landwirtschaftlichen Flächen nördlich der Lannerstraße soll ein 3,00 m breiter „grüner Fahrstreifen“ (Grünfläche mit Einsaat artenreiche Blühmischung) für gelegentliche Unterhaltungsmaßnahmen am Gewässer angelegt werden („Erläuterungsbericht: Hochwassersicherer und naturnaher Ausbau des Breitbach …“, Ingenieurbüro Dirk u. Michael Stelter, Siegburg, Dezember 2022, S. 12).

Der vorhandene Bachquerschnitt wird von in der Regel 2,8 m² auf ca. 12,2 m² mit einer sich in unregelmäßigen Bögen schlängelnden Fließrinne erweitert, einige Uferabschnitte bepflanzt.

Die vorgesehenen Renaturierungsmaßnahmen mit einem mäandrierenden Gewässerverlauf, einer Gewässeraufweitung und einer naturnahen, meist nicht befestigten Ufergestaltung werden nach einer Entwicklungszeit zu einer deutlichen ökologischen Aufwertung des Fließgewässers mit einer eigendynamischen Entwicklung führen, welche der LSV ausdrücklich unterstützt.

Anregungen des LSV

Breitbach bei MertenDer Breitbach: Abschnitt nach Austritt aus seiner Verrohrung in Merten in der Verlängerung der Bachstraße© Pacyna
  1. Die Gutachter empfehlen „eine maßnahmenbegleitende Erfolgskontrolle, die vor Umsetzung der Maßnahme und im Anschluss an die Umsetzung an vorher definierten Messstellen durchgeführt wird. Durch diesen Vorher-Nachher Vergleich lassen sich die Veränderungen sehr gut dokumentieren. Das Untersuchungsintervall liegt nach Empfehlungen des LUBW bei 3 Jahren“ („Erläuterungsbericht“, S. 17). Der LSV regt an, diese Empfehlung in der Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung gemäß § 68 WHG verbindlich festzuschreiben.
  2. Für die planungsrelevanten, streng geschützten Steinkäuze, die im Umfeld des Bebauungsplan Me 18 brüten, stellte der Vorhabensträger als „Übergangslösung“ bis zur Bebauung innerhalb des Plangebietes Me 18 eine 9.000 qm² große Fläche als Nahrungshabitat zur Verfügung. Während diese temporäre Fläche „bereits als Habitat nutzbar ist, stellt der Vorhabenträger das Versickerungsbecken her und führt die Renaturierung des Breitbaches durch. Beide Flächen übernehmen im Anschluss an eine Entwicklungszeit eine Funktion als zukünftiges Nahrungshabitat für den Steinkauz. Die temporäre Fläche wird so lange erhalten und gepflegt, bis das Versickerungsbecken und das Fließgewässerumfeld ihre Wirkung als Steinkauzhabitat entfalten. Im Bebauungsplan wird für diese Flächen ein Pflegekonzept festgesetzt, damit die Flächen auch zukünftig für die Art nutzbar sind“ (Bebauungsplan Me 18: „Artenschutzrechtliche Prüfung“, Ginster, Landschaft + Umwelt, Meckenheim, Oktober 2022, S. 38 – 40, Unterstreichungen durch LSV). Wir regen an, auf diese Bestimmung auch in der Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung nachdrücklich hinzuweisen.
  3. Der „Breitbach“ gehört der Gewässerkategorie „Löss-lehmgeprägter Tieflandbach“ an. An Bächen dieses Typs beobachten wir in Bornheim zunehmend Eisvögel auch innerhalb von Ortslagen. Bei einer Eintiefung des Baches von ca. 1,60 m unter der Geländeoberkante regen wir an, auf den Prallhangseiten des künftig mäandrierenden Bachlaufs zwei bis drei Abbruchkanten als Angebot für den Eisvogel zu schaffen. Der LSV schlägt vor, zur Schaffung solcher Abbruchkanten das Trapezprofil des Baches durch solche Bereiche mit Rechteckprofil zu unterbrechen. So besteht dann eine realistische Chance einer Entwicklung des Bachabschnittes entlang der Lannerstraße nicht nur zu einem Nahrungs-, sondern auch zu einem Brut- und Nisthabitat für diese gefährdete Art.