Stellungnahme vom 16. Jul 2021

Bebauungsplan Ro 25 „Koblenzer Straße“ in Roisdorf

Az: 61 26 01 – Ro 25

Bebauungsplan Ro 25 „Koblenzer Straße“ in Roisdorf

Stellungnahme des LSV zum Entwurf des Bebauungsplans Ro 25 „Koblenzer Straße“ in der Ortschaft Roisdorf

1. Der LSV erhebt keine Einwände dagegen, das Bebauungsplanverfahren des Ro 25 vor dem Hintergrund aller nunmehr vorliegenden Prüfergebnisse als ein Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB durchzuführen. Zum einen wird dadurch deutlich zum Ausdruck gebracht, dass zur verkehrlichen Erschließung des derzeitigen und künftigen Wohnumfeldes der Koblenzer Straße keine unbeplanten Flächen im Außenbereich in Anspruch genommen werden, wie dies teilweise im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gefordert worden war. Zum anderen ermöglicht das Verfahren nach § 13 a BauGB eine wünschenswerte Beschleunigung des Bebauungsplanverfahrens und damit hoffentlich eine baldige Realisierung des vollständigen Ausbaus der Koblenzer Straße.

2. Der LSV teilt die Einschätzung der Stadt, dass im Zuge des Restausbaus der Koblenzer Straße keine essentiellen Umweltbelange tangiert werden und deshalb u.a. auch auf einen Umweltbericht verzichtet werden kann, wie dies im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB vorgesehen ist. Gleichwohl hat die Stadt die im Plangebiet feststellbaren geringeren Umweltbelange im Rahmen einer nach unserer Bewertung ausreichenden „Artenschutzrechtlichen Vorprüfung“ ermittelt und dargestellt, sowie in Ziffer 9 der „Begründung zur Offenlage“ bekundet, dass diese in die Schlussabwägung eingestellt werden.

3. In dem in den Unterlagen befindlichen Gestaltungsplan zur Koblenzer Straße sind u.a. 6 Bäume im Verlauf der Koblenzer Straße dargestellt. Offenbar handelt es sich dabei wohl nur um Vorschläge für die Ausgestaltung der Straße. Eine rechtsverbindliche Festsetzung der Zahl und der einzelnen Standorte der Bäume ist jedenfalls nicht erkennbar, zumal es an einem Textteil des Ro 25 mit ausdrücklichen Festsetzungen fehlt. Im benachbarten Bebauungsplan Ro 23 wurden die zur städtebaulichen Ausgestaltung der Erschließungsstraßen eingeplanten Bäume im Entwurf als rechtsverbindliche Festsetzungen vorgesehen.

Anregung des LSV

Der LSV regt an, für die optische Ausgestaltung sowie als Beitrag zur Verbesserung des Mikroklimas und als Bereicherung für Vögel und Insekten auch entlang der Koblenzer Straße im gesamten Verlauf des Plangebiets (Maarpfad bis Fuhrweg) an geeigneten Stellen Bäume vorzusehen und deren Standorte und Zahl nach Möglichkeit rechtsverbindlich festzusetzen. Zumindest sollten Bäume zur Ausgestaltung der Koblenzer Straße im noch zu erstellenden städtebaulichen Vertrag im Rahmen der Ausbauplanung vorgesehen werden.

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