Stellungnahme vom 28. Nov 2021

17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim in der Ortschaft Bornheim

Az.: 61 26 02 – 17. Änderung

FNP Bornheim 17. ÄnderungFlächennutzungsplan Bornheim, 17. Änderung

Stellungnahme des LSV zur 17. Änderung des FNP der Stadt Bornheim


1. Bewertung des Vorhabens durch den LSV

Der ca. 2,9 ha große Bereich der vorgesehenen FNP-Änderung liegt an der Königstraße und berührt im Süden die Straße Hohlenberg. An der Königstraße sollen eine neue Rettungswache des Rhein-Sieg-Kreises und ein neues zentrales Feuerwehrgerätehaus Bornheim mit einem dazwischen liegenden Gewerbegebiet entstehen. Der LSV unterstützt die Planung der Rettungswache und des Feuerwehrgerätehauses mit dem dazwischen eingefügten Gewerbegebiet an diesem verkehrsgünstig gelegenen Standort nachdrücklich.

Hinsichtlich der Planung des Wohngebietes verweisen wir auf unsere Stellungnahme zum Bebauungsplan Bo 27 vom 28.11.2021, soweit diese den Bereich der vorgeschlagenen FNP-Änderung betrifft.


2. Planungsrechtliche Situation im gültigen FNP

Der Bebauungsplan Bo 27 widerspricht zahlreichen Festlegungen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan. Dieser soll deshalb im Rahmen des Verfahrens zur  „17. Änderung des FNP Bornheim“ an die Bebauungsplanung Bo 27 angepasst werden (Stadt Bornheim, 17. Änderung des FNP – Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung, Stand 25.03.2021; S. 5).


3. Umweltbelange

Hinsichtlich der Umweltbelange verweisen wir auf unsere Stellungnahme zum Bebauungsplan Bo 27 vom 28.11.2021, soweit diese den Bereich der vorgeschlagenen FNP-Änderung betrifft.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Umweltberichte zum FNP und zum Bebauungsplan Bo 27 hinsichtlich ihres jeweiligen Detaillierungsgrades und der Regelungstiefe unterschiedlich sind (17. Änderung des FNP – Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung, S. 5 f). Die als pdf-Anlage 301721 beigefügte Artenschutzrechtliche Prüfung der Stufe I  ist allerdings identisch mit der pdf-Anlage 301682 zum Bebauungsplan Bo 27 (Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I, Kölner Büro für Faunistik, 15.09.2020). Das wirft bei uns die Frage auf, ob hier ein Versehen vorliegt und ob eine gesonderte, gebietsscharfe Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I zur 17. Änderung des Bornheimer FNP vorliegt.

Anregung des LSV

Der Sachverhalt wird geklärt. Bei einer vorliegenden gebietsscharfen Artenschutzrechtlichen Prüfung Stufe I zur 17. Änderung des Bornheimer FNP wird diese nachgereicht.


4. Klimaschutz und Energiewende

Hinsichtlich des Klimaschutzes und der Energiewende verweisen wir auf unsere Stellungnahme zum Bebauungsplan Bo 27 vom 28.11.2021, soweit diese den Bereich der vorgeschlagenen FNP-Änderung betrifft.


5. Ausstehende Untersuchungen

Hinsichtlich der ausstehenden Untersuchungen verweisen wir auf unsere Stellungnahme zum Bebauungsplan Bo 27, soweit diese den Bereich der vorgeschlagenen FNP-Änderung betrifft.

Eine abschließende Beurteilung der 17. Änderung des FNP Bornheim zum Zeitpunkt der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist noch nicht möglich.


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