Windenergie in Bornheim: Es tut sich was!

Stand 17. August 2024

Kölner Bezirksregierung überarbeitet Planung

Nach Informationen des LSV kommt Bewegung in die Windenergie-Planung der Kölner Bezirksregierung. Mit Schreiben vom 6. Mai teilte die Behörde mit: „Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Urteil vom 21. März 2024 den überwiegenden Teil der Festlegungen des 1. Änderungsverfahrens zum Landesentwicklungsplan (LEP NRW) für unwirksam erklärt.“ Der LEP ist auch bedeutsam für die Windenergieplanung des Landes.

Urteil zeigt Wirkung –  Vorrecht kommunaler Konzentrationszonen

Die Richter gaben einem Normenkontrollantrag des BUND NRW in 12 von 15 Punkten Recht. Ein Gang zum nächsthöheren Gericht wurde nicht zugelassen. Die Landesregierung wies die Bezirksregierungen vor dem Hintergrund des genannten Gerichtsurteils im Mai an, die Windenergie-Ausweisungen der Gemeinden „mit besonderer Sorgfalt und Respekt“ zu prüfen und zur Wahrung  der kommunalen Selbstverwaltung eine Verständigung mit den Kommunen unter Priorisierung der kommunalen Konzentrationszonen zu erreichen. Das ist in Hinblick auf Bornheim bisher nicht der Fall gewesen, da die seit Januar 2024 rechtswirksame Konzentrationszone der Stadt in der Rheinebene von der Bezirksregierung nicht angerechnet wurde.

Unter anderem bemängelt die Kölner Behörde, Straßen und Hochspannungsleitungen in der Konzentrationszone zwischen Sechtem und den Rheinorten seien von der Stadt nicht beachtet worden. Dies müsse bei der Flächenberechnung durch die Stadt  nachgeholt werden.

Diese Auffassung ist falsch: Die erforderlichen Abstände zur Bahntrasse, Hochspannungsleitungen, Bundes- und Landesstraßen sowie Versorgungsleitungen wurden von der Stadt bei ihrer Flächenberechnung von Anfang an ausgeklammert (harte Tabu-Kriterien).

Prüfung klärt Gefährdung der „Brühler Schösser“

Die Ausklammerung der Konzentrationszone in der Rheinebene aus der Berechnung des von Bornheim zu leistenden Flächenanteils für Windvorranggebiete begründet die Kölner Behörde mit einer möglichen Beeinträchtigung der Sichtachsen des Weltkulturerbes „Brühler Schlösser“. Die Firma REA Düren hat bereits seit längerem sechs Baugenehmigungen für jeweils 246 m hohe Windräder in der Konzentrationszone in der Rheinebene beantragt. Insgesamt plant das Unternehmen innerhalb dieser Zone in der Rheinebene 12 Windenergie-Anlagen.

Der LSV erfuhr zwischenzeitlich, dass die REA Düren im Mai eine ´Kulturverträglichkeitsprüfung` in Auftrag gegeben hat. Diese soll klären, ob der Status der „Brühler Schlösser“ durch 246 m hohe Windräder überhaupt gefährdet wird. Mit dem Ergebnis der Expertise rechnen wir in naher Zukunft.

Zu einer Anfrage der Regionalratsfraktion Linke/Volt teilte die Bezirksregierung Köln am 26.06.2024 hinsichtlich der rechtswirksamen Bornheimer Konzentrationszone in der Rheinebene mit: „Sollte zwischenzeitlich die auf Zulassungsebene zu erstellende Kulturverträglichkeitsprüfung zum Ergebnis kommen, dass eine wirtschaftlich zu betreibende Anlagenhöhe mit den Belangen des UNESCO Welterbes vereinbar ist, ist eine Aufnahme des Bereichs in den Entwurf des Teilplans Erneuerbare Energien voraussichtlich möglich“ (Sitzungsvorlage RR 27/2024, S. 3).

Visualisierung Standort HemmerichVisualisierung der Windenergieanlagen, Standort Hemmerich  © Stadt Bornheim
Visualisierung Standort RösbergVisualisierung der Windenergieanlagen, Standort Rösberg  © Stadt Bornheim
Visualisierung Standort Brenig Visualisierung der Windenergieanlagen, Standort Brenig   © Stadt Bornheim
Visualisierung Standort Waldorf SüdVisualisierung der Windenergieanlagen, Standort Waldorf Süd  © Stadt Bornheim

Genehmigungsanträge ruhen

Auf der Ville hat die REA in der dortigen Konzentrationszone inzwischen beim Rhein-Sieg-Kreis die Genehmigung von 9 Windenergieanlagen (WEA) beantragt, die Firma STAWAG Energie Aachen für 8 WEA, davon zwei außerhalb der dortigen Konzentrationszone. Auf der Ville in Bornheim sind nach Informationen des LSV 6 weitere Windkraftanlagen beantragt, die außerhalb der Konzentrationsfläche liegen.

Wegen des laufenden Regionalplanverfahrens stellte die STAWAG ihre beiden außerhalb der Bornheimer Konzentrationszone liegenden Genehmigungsanträge von WEA auf der Ville jetzt erst einmal zurück.

Regionalplanänderungen nach Umweltprüfung

Zur Umweltprüfung hatten der LSV und die Biologische Station des Kreises gemeinsam mit anderen Umweltverbänden Ende März/Anfang April der Bezirksregierung umfangreiche Daten geliefert. Diese beauftragte ein Fachbüro mit der Erstellung des erforderlichen „Umweltberichts“. Laut Pressesprecher der Kölner Planungsbehörde zeichnet sich ab, dass es u.a. aufgrund unserer Stellungnahmen zur Umweltprüfung in Bornheim zu Veränderungen des Vorentwurfs des Regionalplans kommen wird.

Bewertung militärischer Tiefflugzone

Die Bezirksregierung muss auch noch die faktischen Höhenbegrenzungen der WEA in der Bornheimer Rheinebene auf 250 m und auf der Ville auf 150 m infolge der für die nationale Sicherheit notwendigen Übungsflüge vom Militärflughafen „Nörvenich“ bewerten.

Zeitplanung verzögert sich

Unter all diesen Gesichtspunkten konnte die Bezirksregierung auch nicht wie geplant die Bürger- und Verbändebeteiligung in den Sommerferien durchführen, sondern musste sie nach hinten bis zur Fertigstellung eines überarbeiteten Planentwurfs verschieben. Der Aufstellungsbeschluss für den Teilplan „Erneuerbare Energien Windenergie“ soll jetzt am 11. Oktober dieses Jahres erfolgen. Der Pressesprecher der Kölner Behörde begründet diese Zeitverschiebung gegenüber dem Bonner General-Anzeiger („Windräder kontra Weltkulturerbe“, 16.07.2024) hauptsächlich mit dem „erhöhten Aufwand“ durch die Umweltprüfung.

Der Regionalrat Köln – das Parlament des Regierungsbezirks Köln – wird voraussichtlich am 11. Oktober den Entwurf des Teilplans verabschieden. Wir erwarten danach die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (darunter der LSV). Sollte der Regionalrat allerdings den Entwurf der Bezirksregierung ablehnen, wird es zu weiteren Verzögerungen kommen.

Sobald der Zeitraum der Offenlage feststeht, werden wir die Bürgerschaft umfassend über die Möglichkeiten zur Eingabe persönlicher Stellungnahmen informieren und für eine rege Beteiligung werben.

Fazit

Der LSV sieht insgesamt gute Chancen auf erhebliche Änderungen am Planentwurf der Bezirksregierung. Wir warten jetzt auf die Offenlage, um anhand der neuen Unterlagen zu überprüfen, ob unsere Einschätzung zutrifft oder ob wir anderenfalls rechtliche Schritte gegen die Festlegungen für die Stadt Bornheim im Regionalteilplan prüfen müssen.

Ziele des LSV bleiben die Beschränkung von Windkraftanlagen auf beide im rechtswirksamen Teilflächennutzungsplan Windenergie der Stadt Bornheim ausgewiesenen Konzentrationszonen durch die Bezirksregierung und damit der Verzicht der Kölner Behörde auf ihre über diese städtischen Konzentrationszonen hinaus gehenden Ausweisungen weiterer Windenergie-Vorranggebiete zwischen Brenig und Merten mit einer Flächeninanspruchnahme von nochmals 84 %.