Pressemitteilung vom 04. Aug 2025

Windenergie: „Kölner Plan erneut rechtswidrig“

LSV legt vernichtende Expertise zum Regionalplan „Erneuerbare Energien“ vor

Der Landschaftsschutzverein Vorgebirge (LSV) hat nun der Kölner Bezirksregierung eine umfassende Stellungnahme zur überarbeiteten Windenergieplanung übermittelt.

Die Fachleute des LSV-Arbeitskreises „Windenergie“ kommen nach kritischer Durchsicht der umfangreichen Unterlagen der Bezirksplanungsbehörde zu einem eindeutigen Ergebnis: Auch die zur 2. Offenlage des Regionalteilplans „Erneuerbare Energien“ überarbeitete Planung ist insbesondere für die Windenergie-Pläne auf der Bornheimer Ville rechtswidrig. Ein wirtschaftlicher Betrieb von Windrädern ist dort nicht mehr gegeben. Das belegt der Ausstieg des Unternehmens REA Düren.

Der Jurist und LSV-Vize Norbert Brauner: „Es ist notwendig, dass die Bezirksregierung sämtliche Flächen für Windenergieanlagen auf der Bornheimer Ville streicht, nachdem sich deren Unwirtschaftlichkeit erwiesen hat. Wir fordern eine Gleichbehandlung mit Kommunen in ähnlicher Situation wie z.B. Alfter, Meckenheim und Rheinbach. Nur dann vermeidet die Kölner Behörde einen die Rechtskraft des Teilplans „Erneuerbare Energien“ infrage stellenden Verfahrensfehler.“

Auch der im Rahmen der 2. Offenlage des Teilplans „Erneuerbare Energien“ vorgelegte, überarbeitete „Umweltbericht“ weist  laut der Biologen im LSV-Arbeitskreis nach wie vor zahlreiche, die Rechtssicherheit gefährdende Mängel auf. So ist u.a. eine umfassende Prüfung über die Auswirkungen von Windrädern auf das FFH-Gebiet „Villewälder bei Bornheim“ erforderlich.

Der LSV-Vorsitzende Dr. Michael Pacyna verweist darauf, dass der „Bornheimer Ville-Rücken ein Hotspot der Artenvielfalt ist. Die erfolgte Verkleinerung eines der beiden Windenergiebereiche zum Schutz von Rotmilanbrutplätzen ist völlig unzureichend. Bei den vorgesehenen Schutzmaßnahmen der Rotmilanschlafplätze nur während der Bauzeit von Windenergieanlagen übersieht die Bezirksregierung, dass infolge der Höhenbeschränkung auf der Ville auf 150 m über Grund die Rotorspitzen sich dem Untergrund bis auf 15 m annähern, so dass diese streng geschützten Vögel besonders beim Betrieb von WEA massiv gefährdet wären. Das gleiche gilt für den dort brütenden Uhu. Hinsichtlich des Schwarzstorchvorkommens sollte die Bezirksregierung den Empfehlungen der zuständigen Landesbehörde zur Berücksichtigung dieser Art  folgen.“

Die Bedeutung des Villerückens für die Regionalerholung im Ballungsraum Köln-Bonn wird von der Bezirksplanungsbehörde nach wie vor erheblich unterschätzt. Windräder, deren Rotoren sich zwischen 150 m und 15 m über Grund drehen, würden den Erholungsraum durch ihre Lärmemissionen und visuell massiv entwerten, zumal beliebte Wanderwege dann unterhalb möglicher Anlagen verliefen.

Pacyna kündigt an: „Sollten die Windenergiebereiche auf dem Villerücken nicht gestrichen werden, ist der LSV fest entschlossen, juristische Schritte gegen den Regional-Teilplan „Erneuerbare Energien“ einzuleiten.

Den Link zur LSV-Stellungnahme finden Sie rechts in dem grünen Feld.