Pressemitteilung vom 24. Aug 2024
Weltkulturerbe Brühler Schlösser nicht gefährdet
LSV verlangt Anerkennung der Konzentrationszone in der Rheinebene
Ein Gutachten für sechs von der „REA Düren“ innerhalb der Konzentrationszone in der Rheinebene bei Sechtem beantragten Windräder schafft nun Klarheit. Die Anlagen des „Typs Enercon E-160 EP5 E3“, die mit ihren Rotorspitzen Höhen von 246,6 m über dem Boden erreichen, beeinträchtigen laut nun vorliegender Expertise keineswegs die Sichtachsen des Weltkulturerbes „Brühler Schlösser“ – ein Ergebnis, das die Juristen des LSV bereits vorher gesagt hatten.
LSV-Vorsitzender Dr. Michael Pacyna: „Das von der REA beauftragte Gutachterbüro wurde auf Vorschlag der Behörden ausgewählt. Wir verlangen deshalb von der Kölner Bezirksregierung, ihr Versprechen einzuhalten und nun auch die Bornheimer Konzentrationszone in der Rheinebene voll auf den von Bornheim zu leistenden Flächenanteil für ´Windvorranggebiete` anzurechnen.“
Der LSV bezieht sich hierbei auf eine Vorlage der Bezirksregierung Köln zu einer Sitzung des Regionalrats Köln vom 26. Juni dieses Jahres, in der die Bezirksregierung dem Regionalparlament hinsichtlich der Bornheimer Konzentrationszone in der Rheinebene zusagte: „Sollte zwischenzeitlich die auf Zulassungsebene zu erstellende Kulturverträglichkeitsprüfung zum Ergebnis kommen, dass eine wirtschaftlich zu betreibende Anlagenhöhe mit den Belangen des UNESCO Welterbes vereinbar ist, ist eine Aufnahme des Bereichs in den Entwurf des Teilplans Erneuerbare Energien voraussichtlich möglich“ (Sitzungsvorlage RR 27/2024, S. 3).
Michael Pacyna: „Wir pochen nun auch auf einen Verzicht einer Ausweisung von Flächen auf der Ville, die außerhalb der dortigen Konzentrationszone liegen. Im Vorentwurf hatte die Bezirksregierung noch umfangreiche Bereiche zwischen Brenig und Merten als zusätzliche `Windvorranggebiete` vorgeschlagen. Die müssen jetzt aus der Kölner Planung gestrichen werden.“
Der LSV begründet dies damit, dass Bornheim bei Anerkennung beider Konzentrationszonen einen höheren Flächenanteil für die Windkraft ausweist als die Bezirksregierung bei ihrer bisherigen Planung.
Die Streichung dieser Zusatzgebiete wird auch aufgrund der noch nicht vorliegenden Umweltprüfung der Regionalplanungsbehörde wegen der Gefährdung gefährdeter Arten unausweichlich werden“, da ist sich der Biologe und Geograf Michael Pacyna ziemlich sicher.