Pressemitteilung vom 10. Dez 2025
Trotz Unwirtschaftlichkeit: Köln will Windenergie auf der Ville
LSV-Brandbrief an Regionalrat: Rechtswirksamkeit der Planung gefährdet
Obwohl Windräder auf der Bornheimer Ville nicht wirtschaftlich betrieben werden können, hält die Bezirksplanungsbehörde Köln an ihrem Vorhaben fest, weiterhin auf der Ville-Hochebene große “Windenergiebereiche” auszuweisen. Das geht aus den Vorlagen zur Sitzung des Regionalrats Köln am 19. Dezember hervor.
Der Landschaftsschutzverein schrieb deshalb einen Brandbrief an die Fraktionen im Regionalrat, um dieses Parlament bei der Bezirksregierung darauf aufmerksam zu machen, dass bei einer Verabschiedung dieser Vorlagen die Rechtswirksamkeit des Regionalteilplan “Erneuerbare Energien” akut gefährdet ist.
Der Jurist Dirk Lindemann vom LSV-Vorstand stellt fest: “Erhebliche Planungsfehler bieten eine Steilvorlage für die Gerichte: Laut Feststellung der Bezirksregierung ist ´bei einer Bauhöhenbeschränkung von 150 m oder kleiner keine wirtschaftliche Tragfähigkeit von Windenergieanlagen mehr gegeben`. Die Behörde verstößt somit gegen ihre eigenen Vorgaben.“
Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung durch ein Gutachterbüro wurde Bornheim im Gegensatz zu den Nachbarkommunen aus nicht nachvollziehbaren Gründen ausgeklammert. Alle von den Gutachtern als unwirtschaftlich eingestuften Gebiete u.a. in den Nachbarkommunen wurden gestrichen. Der Hinweis des LSV auf den mit Unwirtschaftlichkeit begründeten Bauverzicht auf der Ville durch ein Windenergieunternehmen wird aber von der Bezirksregierung missachtet.
Die Reaktionen der Regionalratsfraktionen lassen den LSV-Vorsitzenden Dr. Michael Pacyna hoffen: „So teilte uns z.B. die FDP-Fraktion mit, die inhaltlichen wie auch die juristischen Bedenken des LSV zu teilen und deshalb am 19. Dezember der Planung des Regierungspräsidenten nicht zuzustimmen.“ Die Grünen im Regionalrat erhoben – unterstützt von der Regionalratsfraktion Linke/Volt – bereits in der Vergangenheit die Forderung, „Windenergiebereiche“ auf der Ville zu streichen. Dieser Antrag wurde vertagt.
Die Sitzung des Regionalrats am 19.12.2025 ist öffentlich. Beginn ist um 10:00 Uhr: Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-8, 50667 Köln - Besuchertribüne, eine Anmeldung nicht erforderlich.
Sollte die Mehrheit des Regionalrats den Beschlussvorschlag der Bezirksplanungsbehörde entgegen aller rechtlichen Bedenken dennoch verabschieden, ist der Regionalteilplan „Erneuerbare Energien“ damit aber noch lange nicht rechtskräftig.
Der Jurist und stv. LSV-Vorsitzende Norbert Brauner erläutert: „Die Bezirksregierung muss den Plan der Landesplanungsbehörde vorlegen. Diese überprüft die Rechtmäßigkeit der Planung. Werden keine Einwände erhoben, wird der Regionalteilplan im ´Gesetz- und Verordnungsblatt` des Landes NRW veröffentlicht. Erst dann wird er rechtswirksam.“
Der LSV wird zwischenzeitlich mit seinen Fachleuten sein weiteres Vorgehen besprechen, um dann schnell reagieren zu können.
Das Schreiben des LSV an die Mitglieder des Regionalrats können Sie rechts herunter laden.
Hier geht es zur unserer Webseite zur Windenergie.

