Pressemitteilung vom 03. Feb 2025

LSV-Stellungnahme zum Teil-Regionalplan Erneuerbare Energien an Bezirksregierung geschickt

Verein hält Kölner Planentwurf für fehlerhaft und rechtswidrig

SteppenweiheSteppenweihe in Rösberger u. Hemmericher Feldflur aufgenommen September 2024© Robin-Finn Hau

Eine ausgefeilte, 31 Seiten umfassende Stellungnahme des Landschaftsschutzvereins Vorgebirge (LSV) zum Entwurf des Regionalteilplans „Erneuerbare Energien“ ging jetzt bei der Bezirksregierung Köln ein.

Die Stellungnahme hat es in sich! Die Juristen, Biologen, Forstwissenschaftler und Geografen im „LSV-Arbeitskreis Windenergie“ stellen fest, der „vorgelegte Entwurf der Bezirksregierung Köln weist im Bereich der Stadt Bornheim und darüber hinaus zahlreiche Mängel und Fehleinschätzungen“ auf. Dies sei sowohl „in juristische Hinsicht, in der Begründung, im Umweltbericht, wegen der Nichtberücksichtigung der militärischen Tiefflugzone in Bornheim und aufgrund fehlender aktueller Nachweise geschützter Arten der Fall.“ Damit stehe die Rechtssicherheit des gesamten Regionalteilplans in Frage.

Nach Überzeugung des LSV muss zum Schutz des Klimas auch der Ausbau der Windenergie voran getrieben werden. Wir tragen deshalb die von der Stadt Bornheim festgesetzten rechtskräftigen Windenergie-Konzentrationszonen mit. In diesen können bis zu 29 Windenergie-Anlagen errichtet werden. Das muss dann aber auch reichen. Den Bau zahlreicher zusätzlicher Windräder auf dem Ville-Rücken, den die Bezirksregierung Köln fordert, lehnen wir entschieden ab. Genug ist genug!

Der LSV bemängelt erhebliche Abwägungsdefizite in den Vorlagen der Kölner Behörde:

Wie bei anderen Kommunen mit vergleichbarer Situation müssen nach unserer Auffassung auch in Bornheim aufgrund der militärischen Tiefflugzone die „Windenergiebereiche“ gestrichen werden.

Wir beklagen erhebliche Mängel im Umweltbericht der Bezirksregierung: Die Darstellungen der lärmarmen, naturbezogenen Erholungsräume, die Verteilung der Schutzwürdigen Böden und der Wälder mit Erholungsfunktion sind lücken- und fehlerhaft und müssen berichtigt werden.

Die Nachweise geschützter Arten im Umweltbericht sind im Bereich der Bornheimer Ville unvollständig und müssen nach Auffassung des LSV hinsichtlich zahlreicher geschützter Vogel- und Fledermausarten aktualisiert werden. Bei den auf der Ville nur möglichen Windrädern mit Rotoren zwischen 15 m und 150 m über dem Grund ist z.B. der streng geschützte Rotmilan einem stark erhöhten Tötungsrisiko ausgesetzt.

Laut dem „LSV-AK Windenergie“ entsprechen die von der Bezirksregierung Köln ausgewiesenen Beschleunigungsgebiete für Windräder für nicht den dafür verbindlichen Anforderungen, u.a. weil sie auf der Zugroute der Kraniche liegen.

Wir weisen auch auf die im Regierungsbezirk Köln extrem unausgewogene Lastenverteilung hin. Der LSV verlangt eine gleichmäßigere Verteilung  - u.a. auf die Gebietskörperschaften, in denen „mit fragwürdigen Argumenten“ gar keine „Windenergiebereiche“ ausgewiesen wurden.

Der Landschaftsschutzverein fordert von der Bezirksregierung, die Mängel und Fehleinschätzungen im Entwurf des „Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln“ auszuräumen. Der Teilplan müsse einer juristischen Überprüfung standhalten, wenn er verabschiedet sei. Anderenfalls werde der LSV einen rechtswidrigen Teilplan im Schulterschluss mit der Stadt Bornheim überprüfen lassen.

Die ausführliche Stellungnahme des LSV können Sie hier einsehen.