Pressemitteilung vom 23. Jan 2025

Bürgerbeteiligung durch Bezirksregierung eine Farce

LSV unterstützt Bürger bei Eingaben zur Kölner Windenergieplanung

Die Veröffentlichung der Planungsunterlagen der Bezirksregierung Köln zur Offenlage des Regionalteilplans „Erneuerbare Energien“ erfolgte am 13. Januar 2025 - dem ersten Tag der nur einmonatigen Bürgerbeteiligung. Das bedeutet, dass sich betroffene Einwohner innerhalb eines extrem kurzen Zeitraums mit einer großen Menge komplexer, teilweise schwer verständlicher Sachverhalte befassen und diese inhaltlich durchdringen müssen, während die nur einmonatige Frist für eine Stellungnahme bereits läuft.

Die Bürger müssen dazu insgesamt  sage und schreibe 773,8 Megabyte (MB) an Planungsdaten herunterladen und diese anschließend durchforsten, um die Bornheim betreffenden Ausführungen heraus zu filtern.

Der Landschaftsschutzverein wirft der Bezirksregierung eine möglichst starke Minimierung der Beteiligungsmöglichkeiten vor: Die Bürger hätten von ihrer Einspruchsmöglichkeit bis zum 13. Februar nur dann etwas erfahren, wenn sie sich auf das Amtsblatt des Regierungspräsidenten verirrt hätten. Dass überhaupt die Möglichkeit für Einsprüche gegen die ausufernden Windenergie-Pläne der Bezirksregierung auf dem Ville-Rücken besteht, hat die Bornheimer Bevölkerung erst durch die Veröffentlichung von Hinweisen des LSV und der Stadt durch die Presse sowie durch Hinweise auf den Internetseiten der Kommune und unseres Vereins erfahren. Die Bürgerbeteiligung durch die Bezirksregierung mag den gesetzlich vorgegebenen Mindestansprüchen gerade so genügen, verkommt  aber durch dieses Vorgehen zur Farce!

Kein Wunder also, dass sich zwischenzeitlich zahlreiche hilfesuchende Bürger an den LSV wandten. Etlichen gelang es nicht, die mehrere tausend Seiten umfassenden Kölner Planungsunterlagen aus dem Internet herunter zu laden. Andere Bürger sehen sich überfordert, weil die letzte Einspruchsmöglichkeit schon am 13. Februar endet. Es sei schwierig, die „Begründung“, die „Textlichen Festlegungen“, den „Umweltbericht“ mit seinen Anhängen und weitere Unterlagen der Bezirksregierung als Grundlage ihrer Ablehnung  angesichts der auf der Ville geplanten massiven Beeinträchtigung ihres wichtigstes Erholungsgebietes und des enormen Eingriffs in Natur und Landschaft angemessen auszuwerten.

Angesichts dieser Probleme drängt sich vielen betroffenen Bürgern der Eindruck auf, die Regionalplanungsbehörde Köln habe dieses Vorgehen gewählt, um den Zeitraum ihrer Beteiligungsmöglichkeiten möglichst stark einzuschränken.

Der LSV auf Wunsch zahlreicher betroffener Einwohner ein Muster mit gewichtigen Argumenten für eine Eingabe im Rahmen der Offenlage des Regionalteilplans „Erneuerbare Energien“ entwickelt. Bürger können sich bei der Formulierung ihrer Einsprüche an dieser Vorlage orientieren.

Das Muster für die Bürgereingabe kann von unserer Homepage www.lsv-vorgebirge.de/projekte/windenergieanlagen/ heruntergeladen oder bei michael.pacyna@lsv-vorgebirge.de (Tel.: 02222-5906) angefordert werden.“