Stellungnahme vom 01. Dez 2022

Plädoyer für den Erhalt des historischen Bahnhofsgebäudes

Stellungnahme zum Bebauungsplan He 09 „Bahnhof Hersel“

Historisches Bahnhofsgebäude in HerselHistorisches Bahnhofsgebäude in Hersel© Pacyna

Das ca. 8.000 m² große Plangebiet liegt innerhalb der Ortschaft Hersel am Knotenpunkt Roisdorfer-/Elbestraße, grenzt südlich an eine Reihenhausbebauung und westlich an die Stadtbahntrasse der Linie 16 an. Der Bereich ist von bereits bestehender Bebauung umgeben. Seine Lage entspricht somit der Forderung des LSV, einer innerörtlichen Verdichtung den Vorrang vor einer mit weiteren Verlusten von Freiraumflächen einhergehenden Bebauung im Außenbereich einzuräumen. Der LSV unterstützt die Bemühungen der Stadt, den ungeordneten Planbereich mit dem alten Herseler Bahnhof im Norden durch einen Bebauungsplan zu ordnen und städtebaulich aufzuwerten.

Die Anbindung des geplanten Mischgebietes an den öffentlichen Personennahverkehr ist mit der Stadtbahnlinie 16 und den Buslinien 818 und 604 ebenso ausgezeichnet wie die Lage zu benachbarten Nahversorgungsangeboten.

Das Gebiet des Bebauungsplans He 09 ist bereits großflächig versiegelt. Der LSV wertet als positiv, dass es deshalb allenfalls geringfügig zu Neuversiegelungen kommen wird.

Der LSV stimmt der den Zielen des Flächennutzungsplans entsprechenden Planung deshalb im Grundsatz zu, sollten die im Rahmen der frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit noch ausstehenden Expertisen (z.B. "Schallgutachten, Verkehrsgutachten, Bodengutachten und Artenschutzgutachten mit Umweltbericht“: „Bebauungsplan He 09, Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung“, Stadt Bornheim, 21.03.2022, S. 3) keine schwerwiegenden Planungshindernisse ergeben.

Die Planungsvariante 1 mit Tiefgarage („Gestaltungsplan – 1. Variante“, Stadt Bornheim, 23.09.2021) hat einen deutlich geringeren Versiegelungsgrad (9 ebenerdige Stellplätze) als die Planungsvariante 2 mit 47 ebenerdigen Stellplätzen  („Gestaltungsplan – 2. Variante“, Stadt Bornheim, 23.09.2021). Variante 1 schafft zudem ganz im Sinne der Schonung von Freiflächen im Außenbereich entscheidend mehr Wohnraum als Variante 2.

Anregung des LSV:

Im weiteren Verfahren wird nur die Planungsvariante 1 weiter verfolgt.


Der Bahnübergang und die Kreuzung Roisdorfer-/Elbestraße sind dem Individualverkehr (Pkw/Lkw) nicht mehr gewachsen. Dazu tragen auch Neubaugebiete wie He 31 erheblich bei.

Der LSV begrüßt deshalb außerordentlich das Vorhaben der Stadt erstmals „Bike+Ride-Plätzen“ einen deutlichen Vorrang vor „Park+Ride-Plätzen“ einzuräumen, zumal das auch ein Beitrag zum Klimaschutz darstellt. So sind 70 „Bike+Ride-Plätze“, davon 60 abschließbar, aber nur 24 „Park+Ride-Plätze“ mit jeweils 2 e-Mobil-Ladestationen und 2 Carsharing-Plätzen vorgesehen („Bebauungsplan He 09, Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung“, Stadt Bornheim, 21.03.2022, S. 5 f.).

Anmerkung des LSV:

Das Ziel der Stadt „weg von Park+Ride hin zu mehr Bike+Ride“ (S. 6) wird ausdrücklich unterstützt.

Die Ankündigung der Verwaltung, den notwendigen Ausgleich für den Eingriff im Gebiet durch „Dachbegrünung, Fassadenbegrünung und Großbäumen“ zu schaffen, wird vom LSV in Hinblick der positiven Auswirkungen auf das Klima im Plangebiet und darüber hinaus nachdrücklich unterstützt (S. 7 f.). Aussagen zu Maßnahmen zur Energiewende und zur Nutzung des Niederschlagswassers (Schwammstadt Bornheim)  finden sich im Rahmen des zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgelegten Planentwurfs (noch) nicht.

Der LSV regt an: Möglichkeiten zur Nutzung regenerativer Energien (Solarthermie, Fotovoltaik, Geothermie), zu einer möglichst wirksamen Gebäudedämmung und zur Nutzung des Niederschlagwassers werden untersucht und sinnvolle Möglichkeiten im Bebauungsplan festgesetzt.

Die Stadt möchte nach Möglichkeit alle vorhandenen baulichen Anlagen im Planungsbereich als Voraussetzung der angestrebten Neuordnung entfernen. Denkmalgeschützte Gebäude sind im Gebiet in der Tat nicht vorhanden („Bebauungsplan He 09, Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung“, Stadt Bornheim, 21.03.2022, S. 5 u. S. 8).

Zum Abriss vorgesehen ist auch das in einem renovierungsbedürftigen Zustand befindliche, stillgelegte historische Bahnhofsgebäude. Das Gebäude hat seit langer Zeit einen ortsbildprägenden Charakter und ist für das Heimatgefühl vieler Herseler identitätsstiftend. Seine Entfernung lehnt der LSV daher ab.

Der LSV regt an:

Das historische Herseler Bahnhofsgebäude bleibt erhalten, wird renoviert und alternativen Nutzungen zugeführt.

Dem LSV sind im Planungsbereich keine Schutzgebiete/Biotope bekannt. Eine Prüfung, ob der Bereich als Lebensraum streng geschützter Arten wie Zauneidechsen (Nähe Gleisanlagen) und Fledermausarten (Quartiere in leer stehenden Gebäuden) dient, ist unseres Erachtens allerdings unerlässlich.

Anregung des LSV: Eine Artenschutzprüfung im Detaillierungsgrad der ASP Stufe 2 und ein Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichberechnungen sind zu erstellen.