Pressemitteilung vom 13. Nov 2023

„Bezirksregierung soll als Sündenbock herhalten“

Windenergie: „Stadt Bornheim hat Hausaufgaben nicht gemacht“

Schloss Brühl - GartenansichtWeltkulturerbe Schloss Brühl. Von hier aus sollen die Bornheimer Windräder die Sicht beeinträchtigen.© Tama66

Die Sachargumente des Landschaftsschutzvereins Vorgebirge (LSV) zum Schutz des Villerückens vor Beeinträchtigungen durch Windräder wurden vor dem Ratsentscheid zur Windenergie im September von der Stadtverwaltung und der Ratsmehrheit kaum berücksichtigt. Der Verein hätte aufgrund etlicher Planungsmängel klagen können.

Der LSV beschritt nach sorgsamer Abwägung nicht den Rechtsweg. Vorsitzender Dr. Michael Pacyna begründet das mit den katastrophalen Folgen, wenn die Bornheimer Planung nicht bis zum 31.01.2024 rechtkräftig wird: „Der jetzt in Frage gestellte Flächennutzungsplan „Windenergie“ sieht einen Mindestabstand von einem Kilometer zu den Bornheimer Ortschaften vor. Wenn die im Januar endende Übergangsfrist nicht eingehalten wird, droht ein Wildwuchs an Windrädern. Diese können dann erheblich näher an die Ortschaften heran rücken und es könnten noch mehr Anlagen gebaut werden“. So hat der Verein ein starkes Interesse, dass die Bornheimer Planung jetzt nicht scheitert, weil die Situation dann noch verheerender würde.

Verärgert ist der LSV, dass jetzt Bornheims Verwaltung und Ratsfraktionen, die für die Planung gestimmt haben, versuchen, die Bezirksregierung verantwortlich für die Misere zu machen.

Mit Schreiben vom 6.10.2021 und vom 1.6.2023 machte das „LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland“ - unterstützt durch die Stadt Brühl – auf die mögliche Gefährdung des Status der von der UNESCO als „Welterbestätte“ ausgezeichneten Brühler Schlösser „Augustusburg“ und „Falkenlust“ durch die geplanten Windenergieanlagen auf dem Villerücken und in der Rheinebene aufmerksam.

„Die fehlenden Untersuchungen wurden detailliert aufgelistet“, so Michael Pacyna“, aber nur unvollständig von Bornheim abgearbeitet. Die Bezirksregierung soll offensichtlich jetzt als Sündenbock herhalten, um zu vertuschen, dass Bornheim zwei Jahre lang seine Hausaufgaben nur unzureichend gemacht hat. Die Stadt hätte vor dem Ratsbeschluss im September mit dem LVR-Amt für Denkmalspflege und der UNESCO abklären müssen, dass der Status der Brühler Schlösser als Weltkulturerbe nicht gefährdet wird.“

In der Beschlussvorlage zur Windenergieplanung in der Ratssitzung vom 07.09.2023 wird deutlich, dass die Stadt „sehenden Auges“ in die jetzt beklagte Situation lief: „Die Genehmigung von der Bezirksregierung“ wird „möglicherweise nicht direkt erteilt“, weil das „Einvernehmen mit der zuständigen Denkmalbehörde für das UNESCO-Weltkulturerbe Schloss Brühl“ noch nicht erzielt wurde.

LSV-Vize Norbert Brauner: „Wir können jetzt nur hoffen, dass Bornheim es noch schafft, die fehlenden Expertisen nachzuliefern und die Planung bis Ende Januar rechtskräftig zu machen. Sonst müssen die Bornheimer Verantwortlichen für die verheerenden Folgen des Ratsbeschlusses von September gerade stehen.“

Schreiben des LVR vom 01.06.2023

Beschlussvorlage der Stadt Bornheim vom 23.08.2023 (mit Markierungen des LSV)