Pressemitteilung vom 12. Jul 2023

Windenergie: Entscheidung im September?

Sitzungen der Bornheimer Fachausschüsse und des Rates

Alle Potentialflächen für Windkonzentrationszonen in Bornheim

Am 6. September sollen auf einer gemeinsamen Sitzung des Stadtentwicklungs- und des Umweltausschusses die Weichen für die Verabschiedung des „Teilflächennutzungsplans Windenergie“ gestellt werden. Der Stadtrat könnte dann bereits am 7. September den endgültigen Beschluss fassen. Der Vorsitzende des Landschafts-Schutzvereins Vorgebirge (LSV) Michael Pacyna: „Damit könnte Bornheim die bundesgesetzlich für laufende Planungen kommunaler Windenergiekonzentrationszonen vorgegebene Frist einhalten, dass der städtische ´Teilflächennutzungsplan Windenergie` spätestens im Januar 2024 Rechtskraft erlangen muss.“

Der Entwurf in der Offenlage im Mai sieht eine 1,93 Quadratkilometer, komplett unter Landschaftsschutz stehende Konzentrationszone auf der Ville vor. Eine zweite, in der Rheinebene geplante Konzentrationszone umfasst  2,34 km², davon 0,88 km² unter Landschaftsschutz.

Der LSV reichte Ende Mai seine ausführliche Stellungnahme bei der Stadt ein. Die sorgfältige Sachanalyse ergab, dass sich Bereiche in der Rheinebene deutlich besser als die Ville für eine Windenergiekonzentrationszone eignen. Der Verein unterstützt deshalb die Konzentrationszonen-Planung bei Sechtem (siehe hier).

Die Stadt Bornheim sieht in beiden Konzentrationszonen bewusst keine Höhenbegrenzung vor. Der Jurist und stv. LSV-Vorsitzende Norbert Brauner: „Die Stadt handelt insofern absolut gesetzeskonform!“ Er verweist auf das „Windenergieflächenbedarfsgesetz“ (WindBG). Dieses Bundesgesetz legt unter § 4 fest: „Flächen, die in Plänen ausgewiesen werden, die nach dem 1. Februar 2023 wirksam geworden sind und Bestimmungen zur Höhe baulicher Anlagen enthalten, sind nicht anzurechnen.“ Im General-Anzeiger wurde behauptet, die Stadt sei „nicht gezwungen, 250 m hohe Anlagen zuzulassen“ („Dimension muss passen“, 23.5.2023, S. 17). Würde die Stadt so verfahren und Höhenbegrenzungen für Windräder in den Konzentrationszonen festlegen, würden solche Flächen nicht auf die für Bornheim zu erwartende Pflichtquote an auszuweisenden Windenergieflächen angerechnet. Brauner: „Dann müsste die Stadt noch mehr Flächen als derzeit geplant für Windenergie ausweisen.“


geplanter Standort der Windenergieanlagen in der RheinebeneVorgesehene Windenergie-Konzentrationszone in der Rheinebene  © M.Pacyna
geplanter Standort der Windenergieanlagen auf der VilleUnmittelbar am Rand des Ville-Waldes sind Windräder geplant  © Günter Scholz

Wenn die Bornheimer Planung rechtskräftig werden sollte, ergeben sich anschließend für dann gebaute Windräder faktische Höhenbegrenzungen auf 150 m Rotorspitze auf der Ville und auf 250 m Höhe in der 100 m tieferen Rheinebene aus zwingenden militärischen Erfordernissen aufgrund des nahe gelegenen Militärflughafens Nörvenich, nicht aber aus Höhenfestlegungen durch die Stadt Bornheim.

Innerhalb der Konzentrationszone in der Rheinebene liegen bereits Anträge für sechs Windenergie-Anlagen vor.

Der LSV widerspricht entschieden der vom GA verbreiteten Auffassung, die auf der Ville geplanten Windräder mit Rotoren, die sich zwischen 14 m bis 150 m über dem Boden drehen, seien „ökologischer, ökonomischer und weniger belastend für die Umwelt“ („Die Ville ist der bessere Standort“, 26.5.2023, S. 18).

Der Biologe und Geograf  Dr. Michael Pacyna nennt neben Insekten und Fledermäusen weitere Beispiele aus der Vogelwelt: „Der streng geschützte Rotmilan bevorzugt eine Flughöhe von 50 m, Mäusebussarde und Weißstörche 70 m“. Außerdem sei der Artenreichtum im Bereich der auf der Ville geplanten Konzentrationszone um ein Vielfaches höher als im Bereich des Vorranggebietes in der Rheinebene.

Pacyna zur Windausbeute der geplanten Windräder: „Die Windstärke auf der Ville fällt bei den vorherrschenden Westwinden durch die Bremswirkung des unmittelbar an der geplanten Konzentrationszone liegenden Waldes deutlich geringer aus als in der Rheinebene, wo sich die Rotoren in größerer Höhe drehen werden und Anlagen unmittelbar am ´Eichenkamp` nicht geplant sind“.

Norbert Brauner hofft jetzt, dass die Stadt die Anregungen des LSV nutzt, um ihre Planung rechtssicher zu machen: „An einem unkontrollierten Wildwuchs an Windrädern in Bornheim kann niemand Interesse haben.“