Pressemitteilung vom 21. Nov 2023

Erleichterung beim LSV

Endlich Einigung zwischen Stadt und Bezirksregierung

Erleichterung beim LSV

Die jetzt von der Bezirksregierung Köln in Aussicht gestellte Genehmigung des Bornheimer Teilflächennutzungsplans Wind löste beim Landschaftsschutzverein (LSV) große Erleichterung aus. Die Klärung der Frage, ob die als Weltkulturerbe eingestuften Brühler Schlösser mit der Windenergieplanung der Stadt Bornheim verträglich sind, soll nun abschließend erst während der Genehmigungsverfahren für die Windenergieanlagen erfolgen.

LSV-Vorsitzender Dr. Michael Pacyna hält das „für einen eleganten Ausweg aus der verfahrenen Situation, in die sich die Stadt Bornheim hinein manövriert hat, weil sie es innerhalb der letzten zwei Jahre nicht schaffte, die Frage der Gefährdung der Brühler Schlösser mit der Denkmalschutzbehörde und der UNESCO abschließend zu klären.“

Die zunächst von der Stadt angekündigte Klage gegen die Bezirksregierung hielt LSV-Vize Norbert Brauner für „völlig aussichtslos, da das Hauptverfahren niemals vor dem 31. Januar 2024 abgeschlossen worden wäre.“ An diesem Datum endet aber die Übergangsfrist, bis zu der die Bornheimer Planung rechtskräftig werden muss. So drohte der im Teilflächennutzungsplan festgeschriebene Abstand von 1.000 m zur geschlossenen Wohnbebauung zu kippen. Der dann unvermeidliche „Wildwuchs“ hätte deutlich näher an die Siedlungsränder gerückte Windräder zur Folge.

Michael Pacyna freut sich über die Abkehr vom Klageweg: "Die Stadtverwaltung hat den pensionierten Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht und Mediator Prof. Dr. Max Seibert im Vorfeld der Verhandlungen zu Rate gezogen. Der im Umweltrecht erfahrene Jurist hatte auch bereits den Landschaftsschutzverein beraten. Auf der Grundlage eines die Interessen beider Parteien Rechnung tragenden Lösungsvorschlags haben sich die Bezirksregierung Köln und die Stadt Bornheim geeinigt."

Für den LSV war es bitter, dass der Stadtrat die Bedenken des Vereins gegen die Ausweisung einer Windenergie-Konzentrationszone auf dem bisher ungestörten Villerücken nicht teilte. Dennoch beschritten die Landschaftsschützer nicht den Rechtsweg. Eine erfolgreiche Klage hätte den aus Sicht des Vereins unverzichtbaren 1.000 m Abstand zu den Bornheimer Ortschaften gekippt. Brauner: „Bei der jetzt gefundenen Verständigung besteht nun die begründete Hoffnung, dass es dazu nicht kommen wird.“