Pressemitteilung vom 14. Apr 2021

„Bewertung der Potentialflächen unseriös!“

Scharfe Kritik des LSV am Windenergie-Gutachten

„Bewertung der Potentialflächen unseriös!“

Viele Schwachpunkte sieht der Landschafts-Schutzverein Vorgebirge (LSV) im nun vorgelegten Gutachten des Fachbüros ISU zur Planung von Konzentrationszonen für Windräder im Bornheimer Stadtgebiet.

LSV-Vorsitzender Dr. Michael Pacyna stört sich besonders an der jetzt schon erfolgten Eignungsbewertung der 21 Potentialflächen durch die ISU: „Auf der aktuell dünnen Datenbasis ohne durchgeführte Artenschutzprüfung der Stufe 2, ohne Umweltprüfung und Umweltbericht bereits jetzt eine Einstufung der 20 Potentialflächen in „gut bis sehr gut, gut, mäßig“ und „gering“ geeignet als Konzentrationszonen für Windenergie-Anlagen vorzunehmen, ist unseriös!“

Laut LSV ist die von der ISU benutzte Datenbasis für eine solche Klassifizierung unzureichend. So führte die ISU lediglich zwei Tagbegehungen auf den rund 7,5 Quadratkilometern umfassenden Potentialflächen im Juni 2020 durch. Pacyna: „Durch Windräder gefährdete planungsrelevante Arten wurden so nur zufällig registriert. Unsere Hinweise an die ISU auf Windkraft-sensible Vogelarten fanden bisher keine Berücksichtigung.“

Laut der vorliegenden Artenschutzprüfung Stufe 1 der ISU beruhen die Angaben fast ausschließlich auf der Auswertung von zwei Datenbanken des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV). Diesen Daten liegen laut LANUV aber „keine vollständigen und flächendeckenden Erhebungen zu Grunde.“ Michael Pacyna weist darauf hin, „dass diese Datenbanken für die Potentialflächen 1 - 11 in der Rheinebene zahlreiche Hinweise enthalten, während auf dem Ville-Rücken für die Potentialflächen 12 – 20 kaum Daten aufgrund mangelnder Erhebungen erfasst wurden.“

Die ISU weist in der aktuellen Ausschuss- und Ratsunterlage Teilflächenplan Windenergie – Teilfortschreibung: Allgemeine Ziele und Zweck der Planung darauf hin, die „räumliche Verteilung der Artvorkommen“ könne sich „häufig bereits 1-4 Jahre nach Durchführung der Kartierungen schon wieder verändert haben“, und räumt ein, ein Teil der Daten stamme aus den Jahren 2011 und 2016 und sei damit möglicherweise veraltet. Für die Potentialflächen in der Rheinebene fehlt die Datierung der Erfassung der aufgelisteten Tierarten sogar völlig.

Pacyna: „Die ISU sieht selbst die Notwendigkeit, die noch nicht vorliegende Artenschutzprüfung der Stufe 2, die ebenfalls fehlende Umweltprüfung und einen Umweltbericht zu erstellen, um qualifizierte Aussagen machen zu können. Die unvollständige Auflistung planungsrelevanter Tierarten in den aktuellen Ausschuss- und Ratsvorlagen droht nun aber in der Bürgerschaft und bei Ratsvertretern den falschen Eindruck zu erwecken, auf dem Villerücken würden deutlich weniger Tierarten beim späteren Bau von Windrädern gefährdet als in der Rheinebene.“

Der Biologe: „Völlig unverständlich ist in diesem Zusammenhang die vorschnelle Bewertung der Potentialflächen durch Die ISU in „gut bis sehr gut, gut, mäßig“ und „gering“ geeignet für Windenergie-Konzentrationszonen! Diese hätte erst nach Vorlage der fehlenden Gutachten erfolgen dürfen.“

LSV-Vize Norbert Brauner bemängelt zudem die Nichtberücksichtigung des Landschaftsschutzes bei den Ausschluss-Kriterien. Der Jurist sieht hier einen „schwerwiegenden Verfahrensmangel, der bei weiterer Missachtung die Gefahr aufwirft, dass Gerichte den Teilflächennutzungsplan Windenergie nach Eintreten der Rechtskraft für nichtig erklären.“ Der LSV ist allerdings zuversichtlich, dass auf Grund des frühen Planungsstands „noch nichts anbrennt.“ Brauner: „Die Mängel können im Aufstellungsverfahren geheilt werden. Der LSV befürwortet die Windenergie-Nutzung auf Bornheimer Stadtgebiet und favorisiert dabei die Rheinebene. Um einen unerwünschten Wildwuchs an Windrädern in Bornheim zu vermeiden, brauchen wir aber eine rechtssichere Konzentrationszone.“